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OPEN COMMONS LICENSE
VERSION 1.0

OFFENE WERKLIZENZ

Werke öffnen.
Herkunft wahren.

Die Open Commons License regelt, wie ausdrücklich unter ihr veröffentlichte Werke verwendet, bearbeitet und weitergegeben werden dürfen.

Sie verbindet weitreichende Nutzungsmöglichkeiten mit klaren Regeln für Herkunft, Offenheit und die Abgrenzung zur offiziellen Identität des ursprünglichen Projekts.

01

GRUNDSATZ

Was erlaubt die OCL?

SIE DÜRFEN
01 USE

Verwenden

Das Werk lesen, untersuchen und für eigene Zwecke einsetzen.

02 MODIFY

Bearbeiten

Das Werk anpassen, erweitern und weiterentwickeln.

03 SHARE

Weitergeben

Das ursprüngliche oder bearbeitete Werk veröffentlichen und verbreiten.

KERNAUSSAGE

Die OCL öffnet das Werk – nicht automatisch die Identität des Projekts.

Namen, Logos, Marken und der Eindruck einer offiziellen Zugehörigkeit unterliegen gesonderten Regeln.

02

DOKUMENTSYSTEM

Vier Dokumente regeln vier unterschiedliche Fragen.

OPEN COMMONS LICENSE VERSION 1.0
VERWENDEN · BEARBEITEN · WEITERGEBEN
SECTION 02 GRUNDSATZ UND ZWECK

DIE LEITFRAGE

Warum gibt es die OCL?

Offene Werke sollen genutzt, verändert und weitergegeben werden können, ohne dass ihre Herkunft oder ihr offener Charakter verloren gehen.

GRUNDSATZ

Die OCL verbindet Offenheit mit nachvollziehbarer Verantwortung.

Sie ermöglicht die freie Weiterentwicklung eines Werks. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass sichtbar bleibt, woher das Werk stammt, unter welchen Bedingungen es weitergegeben wird und wo die Grenze zur offiziellen Identität des ursprünglichen Projekts verläuft.

01

Drei Ziele bestimmen die Lizenz.

01 OPEN

Nutzung ermöglichen

Werke sollen nicht nur betrachtet, sondern praktisch genutzt, geprüft, angepasst und weiterentwickelt werden können.

02 TRACE

Herkunft erkennbar halten

Auch nach Bearbeitungen und Weitergaben soll nachvollziehbar bleiben, auf welchem ursprünglichen Werk eine Fassung beruht.

03 SEPARATE

Identität abgrenzen

Die Freigabe eines Werks bedeutet nicht automatisch, dass Namen, Logos, Marken oder ein offizieller Status mitübertragen werden.

02

Die Grundlogik in einem Satz.

01 Offenes Werk ausdrücklich unter der OCL veröffentlicht
02 Nutzung und Bearbeitung anwenden, verändern und weitergeben
03 Nachvollziehbare Weiterentwicklung Herkunft, Offenheit und Identitätsgrenze bleiben sichtbar
NICHT DER ZWECK

Die OCL erklärt eine Nutzung nicht zur offiziellen Fortsetzung des ursprünglichen Projekts.

Bearbeitete oder weiterentwickelte Fassungen dürfen eigenständig sein. Sie dürfen jedoch nicht allein aufgrund der Lizenz den Eindruck erwecken, vom ursprünglichen Projekt autorisiert, herausgegeben oder vertreten zu werden.

MERKSATZ

Das Werk darf weiterwandern. Seine Herkunft und seine Identitätsgrenze wandern nachvollziehbar mit.

SECTION 03 LIZENZIERTE WERKARTEN

DIE LEITFRAGE

Welche Werke können unter der OCL veröffentlicht werden?

Die OCL ist nicht auf einen bestimmten Werktyp beschränkt.

Sie kann auf kreative, dokumentarische, methodische, gestalterische und technische Werke angewendet werden. Ein einzelnes Werk kann dabei mehrere Werkarten miteinander verbinden.

GRUNDSATZ

Entscheidend ist nicht das Format, sondern das ausdrücklich bezeichnete Werk.

Ein Text, ein Modell, eine grafische Darstellung oder ein Softwaremodul kann jeweils ein eigenständiges Werk sein. Mehrere solcher Bestandteile können zugleich zu einem gemeinsamen Werk oder Werkverbund gehören.

01

Diese Werkarten können unter der OCL stehen.

01 TEXT

Texte

Geschichten, Essays, Artikel, Beschreibungen, Lizenztexte und andere sprachliche Werke.

02 MODEL

Modelle

Organisationsmodelle, Strukturmodelle, Systemmodelle und konzeptionelle Architekturen.

03 METHOD

Methoden

Beschriebene Vorgehensweisen, Frameworks, Arbeitslogiken und experimentelle Formate.

04 DOCUMENT

Dokumentationen

Spezifikationen, Handbücher, Forschungsbestände, Kataloge und strukturierte Wissenssammlungen.

05 SOFTWARE

Software

Programme, Quellcode, Skripte, Widgets, Datenstrukturen und technische Module.

06 VISUAL

Grafische Werke

Diagramme, Illustrationen, Karten, Visualisierungen und gestalterische Systeme.

07 DATA

Datenbanken

Strukturierte Sammlungen, Register, Korpora und geordnete Datenbestände.

08 COMBINED

Zusammengesetzte Werke

Werke oder Werkverbünde, die mehrere Werkarten miteinander verbinden.

02

Ein Werk kann aus mehreren Werkarten bestehen.

BEISPIEL / OCL-WERK
Orpheus

Orpheus ist ein Organisationsmodell. Seine konkrete Veröffentlichung kann zusätzlich dokumentarische, grafische oder technische Bestandteile enthalten.

01
Organisationsmodell konzeptioneller Kern des Werks
02
Dokumentation Erläuterungen und Spezifikationen
03
Grafiken Diagramme und visuelle Darstellungen
04
Technische Umsetzung digitale oder softwarebasierte Bestandteile
EINORDNUNG

Orpheus bleibt ein Organisationsmodell. Weitere Bestandteile können zusammen mit diesem Modell als ein konkret bezeichneter Werkverbund veröffentlicht werden.

03

Konkrete Werke können unterschiedlichen Werkarten zugeordnet sein.

WERK WERKART EINORDNUNG
Orpheus Organisationsmodell Ein Modell zur Beschreibung und Gestaltung organisatorischer Strukturen.
NOMOS Canon Dokumentation und strukturierter Katalog Ein geordneter Bestand dokumentierter Organisationsmuster.
Rebel Runtime Methode und Ablaufmodell Eine strukturierte methodische Logik für die Durchführung von Rebel Labs.
MNEMOS Wissens- und Dokumentationssystem Ein strukturiertes System zur Dokumentation und Rekonstruktion von Zusammenhängen.
Open Commons License Lizenztext Ein sprachliches und normatives Dokument zur Regelung von Nutzungsrechten und Pflichten.
Einzelne Story Sprachliches Werk Eine konkret bezeichnete Erzählung oder ein eindeutig definierter Geschichtenbestand.
Website-Widget Software und Gestaltung Eine Verbindung aus Quellcode, Interaktionslogik und visueller Darstellung.
Logo Grafisches Werk Eine visuelle Gestaltung, die zugleich reservierter Identität unterliegen kann.

Die Zuordnung zu einer Werkart sagt zunächst nur, um welche Art von Werk es sich handelt. Ob ein konkretes Werk tatsächlich unter der OCL steht, richtet sich nach seiner ausdrücklichen Veröffentlichung und dem zugehörigen Eintrag im Coverage Register.

04

Die Werkart allein aktiviert die OCL noch nicht.

01 Werk eindeutig bezeichnet Werk, Bestand oder Fassung sind klar erkennbar.
02 Unter der OCL veröffentlicht Die Lizenzzuordnung erfolgt ausdrücklich.
03 Im Coverage Register eingetragen Der erfasste Umfang wird dokumentiert.
RESULT Lizenziertes Werk Die OCL gilt für den bezeichneten Umfang.
WICHTIGE ABGRENZUNG

Werkart, Werkumfang und Projektidentität sind drei unterschiedliche Ebenen.

Die Werkart beschreibt, um welche Art von Werk es sich handelt. Der Registereintrag bestimmt, welche konkreten Bestandteile unter der OCL stehen. Namen, Logos, Marken und offizielle Kennzeichnungen können unabhängig davon reserviert bleiben.

MERKSATZ

Die Werkart beschreibt das Werk. Die ausdrückliche Veröffentlichung und das Coverage Register bestimmen, ob und in welchem Umfang die OCL gilt.

SECTION 04 AUSNAHMEN UND RESERVIERTE IDENTITÄT

DIE LEITFRAGE

Was wird durch die OCL nicht automatisch freigegeben?

Die OCL öffnet das bezeichnete Werk – nicht automatisch die Identität des ursprünglichen Projekts.

Namen, Logos, Marken, offizielle Kennzeichnungen und der Eindruck einer autorisierten Zugehörigkeit können unabhängig vom Werk reserviert bleiben.

GRUNDSATZ

Die Erlaubnis zur Nutzung eines Werks ist keine Erlaubnis, unter der Identität seines Ursprungsprojekts aufzutreten.

Bearbeitete, erweiterte oder weitergegebene Fassungen dürfen eigenständig verwendet werden. Sie dürfen jedoch nicht allein aufgrund der OCL den Eindruck erwecken, offiziell herausgegeben, autorisiert oder vertreten zu sein.

01

Diese Elemente werden nicht allein durch die OCL übertragen.

01 NAME

Namen

Namen des ursprünglichen Projekts, seiner Teilprojekte, Organisationen, Publikationsreihen oder offiziellen Angebote.

02 LOGO

Logos und Zeichen

Bildzeichen, Wort-Bild-Marken, Embleme, Signets und andere visuelle Kennzeichnungen des ursprünglichen Projekts.

03 MARK

Marken

Eingetragene oder anderweitig geschützte Marken sowie Kennzeichnungen, die auf eine bestimmte Herkunft hinweisen.

04 STATUS

Offizieller Status

Bezeichnungen wie „offiziell“, „autorisiert“, „zertifiziert“ oder vergleichbare Aussagen über eine besondere Stellung.

05 AFFILIATION

Zugehörigkeit

Der Eindruck, eine Bearbeitung stamme vom ursprünglichen Projekt oder werde von ihm unterstützt, betrieben oder vertreten.

06 CHANNEL

Offizielle Kanäle

Domains, Accounts, Veröffentlichungswege und andere Kommunikationskanäle, die dem Ursprungsprojekt zugeordnet sind.

02

Werk und Projektidentität werden getrennt behandelt.

WERK Durch die OCL regelbar
01

Inhalt des bezeichneten Werks

02

Bearbeitbare Modelle und Methoden

03

Dokumentation und Quellmaterial

04

Registrierte Bestandteile und Fassungen

IDENTITÄT Gesondert reservierbar
01

Name des Projekts

02

Logo und offizielle Gestaltung

03

Marken und Kennzeichen

04

Offizieller oder autorisierter Status

03

Offenheit erlaubt Weiterentwicklung – aber keine Verwechslung mit dem Original.

AUSGANGSWERK ZULÄSSIGE WEITERVERWENDUNG NICHT AUTOMATISCH ERLAUBT
Orpheus Das Organisationsmodell untersuchen, bearbeiten, erweitern und in einem eigenen Kontext einsetzen. Die eigene Bearbeitung ohne gesonderte Erlaubnis als „offizielle Orpheus-Version“ ausgeben.
NOMOS Canon Registrierte Inhalte auswerten, neu ordnen oder zu einem eigenen Pattern-System weiterentwickeln. Dabei das eigene System als offiziellen NOMOS Canon oder als autorisierte Fortsetzung kennzeichnen.
Rebel Runtime Die methodische Logik übernehmen, verändern und für eigene Formate anpassen. Ohne Zustimmung behaupten, das neue Format sei ein offizielles Rebel Lab des Ursprungsprojekts.
Website-Widget Den freigegebenen Code verändern und unter Beachtung der OCL in einer eigenen Website verwenden. Reservierte Logos, Namen oder offizielle Kennzeichnungen unverändert als eigene Absenderidentität übernehmen.
04

Herkunft darf und muss benannt werden. Zugehörigkeit darf nicht vorgetäuscht werden.

01 ERFORDERLICH

Herkunft angeben

Das ursprüngliche Werk und seine Herkunft werden entsprechend den Vorgaben der OCL kenntlich gemacht.

„Basiert auf dem unter der OCL veröffentlichten Werk …“
02 ZULÄSSIG

Sachlich Bezug nehmen

Der Name des ursprünglichen Werks darf verwendet werden, soweit dies zur Beschreibung von Herkunft und Bearbeitung erforderlich ist.

„Eine unabhängige Bearbeitung auf Grundlage von Orpheus.“
03 NICHT GESTATTET

Offiziellen Status suggerieren

Namen, Gestaltung oder Formulierungen dürfen nicht so eingesetzt werden, dass eine nicht bestehende Autorisierung oder Zugehörigkeit entsteht.

„Offizielle neue Orpheus-Ausgabe“ ohne gesonderte Freigabe.
GESONDERTES DOKUMENT

DOCUMENT 02 / IDENTITY POLICY

Die konkreten Regeln zur reservierten Identität stehen in der Identity Policy.

Sie bestimmt insbesondere, welche Namen, Logos, Kennzeichnungen und offiziellen Bezeichnungen reserviert sind und unter welchen Voraussetzungen eine gesonderte Nutzung erlaubt werden kann.

Identity Policy öffnen
MERKSATZ

Sie dürfen das Werk weiterentwickeln. Sie dürfen daraus jedoch nicht ohne gesonderte Erlaubnis eine offizielle Fortsetzung des ursprünglichen Projekts machen.

SECTION 05 GEWÄHRTE RECHTE

DIE LEITFRAGE

Was dürfen Sie mit einem unter der OCL veröffentlichten Werk tun?

Die OCL gewährt weitreichende Rechte zur Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe.

Diese Rechte gelten für den konkret bezeichneten und im Coverage Register dokumentierten Werkumfang. Sie können einzeln oder miteinander kombiniert ausgeübt werden.

GRUNDSATZ

Sie dürfen ein lizenziertes Werk verwenden, verändern und weitergeben.

Die OCL soll nicht nur das Lesen oder Betrachten eines Werks erlauben. Sie ermöglicht seine praktische Nutzung, Weiterentwicklung und Verbreitung innerhalb der Bedingungen dieser Lizenz.

00

Drei grundlegende Rechte bilden den Kern der OCL.

01
USE

Verwenden

Das Werk für eigene, gemeinschaftliche, wissenschaftliche oder wirtschaftliche Zwecke einsetzen.

02
MODIFY

Bearbeiten

Das Werk verändern, erweitern, übersetzen, kombinieren oder in neue Kontexte übertragen.

03
SHARE

Weitergeben

Das ursprüngliche Werk oder eine eigene Bearbeitung veröffentlichen und anderen zugänglich machen.

01

Sie dürfen das Werk für eigene Zwecke einsetzen.

Die Nutzung ist nicht auf private oder nichtkommerzielle Zwecke beschränkt.

Ein lizenziertes Werk darf in Forschung, Lehre, Beratung, Organisationen, Projekten, Produkten, Dienstleistungen oder anderen eigenen Zusammenhängen verwendet werden.

01
Intern einsetzen

Das Werk innerhalb einer Organisation, eines Teams oder eines Projekts anwenden.

02
Öffentlich einsetzen

Das Werk in Vorträgen, Publikationen, Workshops oder öffentlichen Angeboten nutzen.

03
Wirtschaftlich einsetzen

Das Werk in entgeltlichen Leistungen, Produkten oder Beratungsformaten verwenden.

04
Technisch einsetzen

Software, Daten oder Modelle in eigene technische Systeme integrieren.

02

Sie dürfen das Werk verändern und weiterentwickeln.

FORM DER BEARBEITUNG WAS SIE TUN DÜRFEN
Verändern Inhalte, Strukturen, Abläufe, Darstellungen oder technische Bestandteile anpassen.
Erweitern Neue Elemente, Kapitel, Komponenten, Funktionen oder Anwendungsbereiche ergänzen.
Kürzen Einzelne Bestandteile auswählen, reduzieren oder in einen begrenzten Umfang übertragen.
Übersetzen Das Werk vollständig oder teilweise in eine andere Sprache übertragen.
Kombinieren Das Werk mit anderen Werken, Methoden, Daten oder technischen Systemen verbinden.
Übertragen Das Werk in ein anderes Medium, Format, Modell oder technisches System überführen.
BEGRIFF

Eine solche veränderte oder erweiterte Fassung wird in der OCL als Bearbeitung bezeichnet.

03

Sie dürfen das Werk und eigene Bearbeitungen anderen zugänglich machen.

04

Die gewährten Rechte können miteinander verbunden werden.

01 Werk verwenden Ein bestehendes Werk auswählen und einsetzen.
02 Werk bearbeiten Das Werk an den eigenen Kontext anpassen.
03 Bearbeitung weitergeben Die neue Fassung anderen zugänglich machen.
BEISPIEL
Orpheus in einem eigenen Organisationsprojekt

Sie dürfen das Organisationsmodell verwenden, an einen eigenen Kontext anpassen, mit zusätzlichen Elementen erweitern und die daraus entstandene Bearbeitung anschließend veröffentlichen.

RECHTE UND BEDINGUNGEN

Die gewährten Rechte bestehen nicht losgelöst von den Bedingungen der OCL.

Welche Pflichten bei einer konkreten Nutzung entstehen, hängt insbesondere davon ab, ob das Werk lediglich intern verwendet oder öffentlich weitergegeben wird und ob dabei eine Bearbeitung entsteht.

NÄCHSTE SECTION Auslöser der Offenhaltungspflicht
MERKSATZ

Sie dürfen verwenden, bearbeiten und weitergeben. Welche Pflichten dabei entstehen, richtet sich nach der Art der Nutzung und der Weitergabe.

SECTION 06 AUSLÖSER DER OFFENHALTUNGSPFLICHT

DIE LEITFRAGE

Wann entsteht die Pflicht, eine Bearbeitung offenzuhalten?

Die Offenhaltungspflicht entsteht nicht bereits durch das Lesen, Verwenden oder Bearbeiten eines Werks.

Ausgelöst wird sie, wenn ein unter der OCL stehendes Werk oder eine davon abgeleitete Bearbeitung außerhalb des eigenen internen Bereichs weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht wird.

GRUNDSATZ

Interne Nutzung bleibt intern. Weitergabe erzeugt Verantwortung gegenüber den Empfängern.

Solange ein Werk oder eine Bearbeitung ausschließlich im eigenen internen Bereich verwendet wird, entsteht keine Pflicht zur Veröffentlichung. Sobald das Werk oder die Bearbeitung an Dritte gelangt, greift die Offenhaltungslogik der OCL.

00

Der Auslöser ist die Weitergabe – nicht die Bearbeitung allein.

01 OCL-Werk verwenden Das Werk wird gelesen, geprüft oder praktisch eingesetzt.
02 Werk bearbeiten Das Werk wird verändert, erweitert oder kombiniert.
ENTSCHEIDUNG Wird das Ergebnis an Dritte weitergegeben?
NEIN Interne Nutzung
KEIN AUSLÖSER

Die Bearbeitung muss nicht allein deshalb öffentlich zugänglich gemacht werden.

JA Weitergabe an Dritte
OFFENHALTUNGSPFLICHT

Für die weitergegebene Fassung entstehen die in der OCL festgelegten Pflichten.

01

Diese Handlungen lösen die Offenhaltungspflicht für sich allein nicht aus.

01 READ

Lesen und untersuchen

Ein Werk darf gelesen, analysiert, geprüft und wissenschaftlich untersucht werden.

02 USE

Intern verwenden

Ein Werk darf innerhalb des eigenen internen Bereichs praktisch eingesetzt werden.

03 MODIFY

Intern bearbeiten

Eine interne Bearbeitung muss nicht allein wegen ihrer Entstehung veröffentlicht werden.

04 TEST

Testen und verwerfen

Entwürfe, Experimente und verworfene Fassungen dürfen intern bleiben.

05 LEARN

Erkenntnisse gewinnen

Allgemeine Erfahrungen, Fähigkeiten und Erkenntnisse unterliegen nicht automatisch der Offenhaltungspflicht.

06 PRIVATE

Privat nutzen

Eine ausschließlich persönliche Nutzung löst keine Pflicht zur Veröffentlichung aus.

WICHTIG

Keine Offenhaltungspflicht bedeutet nicht, dass andere Lizenzbedingungen bedeutungslos werden. Insbesondere dürfen reservierte Identitätselemente weiterhin nicht irreführend verwendet werden.

02

Die Pflicht entsteht, sobald ein OCL-Werk oder eine Bearbeitung an Dritte gelangt.

HANDLUNG BEISPIEL ERGEBNIS
Veröffentlichen Eine Bearbeitung wird auf einer Website oder in einem öffentlichen Repository bereitgestellt. Offenhaltungspflicht ausgelöst
Weitergeben Eine Datei, Dokumentation oder technische Fassung wird einem externen Empfänger überlassen. Offenhaltungspflicht ausgelöst
Vertreiben Ein Werk oder eine Bearbeitung wird kostenlos oder entgeltlich verbreitet. Offenhaltungspflicht ausgelöst
Öffentlich zugänglich machen Dritte können auf das Werk oder die Bearbeitung digital oder auf andere Weise zugreifen. Offenhaltungspflicht ausgelöst
In ein externes Ergebnis integrieren Eine OCL-Bearbeitung wird Bestandteil eines an Dritte übergebenen Produkts, Berichts oder Systems. Für den betroffenen Umfang ausgelöst
03

Vier Fragen klären, ob die Offenhaltungspflicht greift.

01
AUSGANGSWERK

Wird ein im Coverage Register erfasstes OCL-Werk verwendet?

Nein

Keine Offenhaltungspflicht aus der OCL.

02
BEARBEITUNG

Wurde das Werk verändert, erweitert, übersetzt oder mit anderem Material verbunden?

Nein

Bei Weitergabe gelten die Pflichten für das unveränderte Werk.

03
EMPFÄNGER

Erhält eine Person oder Stelle außerhalb des eigenen internen Bereichs Zugriff?

Nein

Die Offenhaltungspflicht ist noch nicht ausgelöst.

04
WEITERGABE

Wird das Werk oder die Bearbeitung tatsächlich überlassen oder öffentlich zugänglich gemacht?

Ja

Die Offenhaltungspflicht ist ausgelöst.

04

Entscheidend ist der tatsächliche Zugang Dritter.

FALL 01 INTERN

Nutzung im eigenen Team

Ein Team verändert ein OCL-Modell und nutzt es ausschließlich für seine interne Zusammenarbeit.

Kein Auslöser
FALL 02 EXTERN

Übergabe an einen Kunden

Eine angepasste Fassung wird als Bestandteil eines Projektergebnisses an einen Kunden übergeben.

Auslöser
FALL 03 PUBLIC

Veröffentlichung im Internet

Eine Bearbeitung wird auf einer öffentlich erreichbaren Website oder Plattform bereitgestellt.

Auslöser
FALL 04 ACCESS

Geschützter externer Zugang

Eine Bearbeitung wird externen Personen über einen geschlossenen Downloadbereich zugänglich gemacht.

Auslöser
FALL 05 PRESENTATION

Reine Darstellung

Ein Werk wird in einem Vortrag gezeigt, ohne dass die Werkdatei oder Bearbeitung überlassen wird.

Einzelfall nach tatsächlicher Zugänglichmachung
FALL 06 SERVICE

Nutzung innerhalb einer Leistung

Ein OCL-Werk wird intern zur Erbringung einer Leistung genutzt, aber nicht als Werk oder Bearbeitung übergeben.

Kein Auslöser allein durch die interne Nutzung
05

Der Auslöser bestimmt den Zeitpunkt – nicht bereits den vollständigen Inhalt der Pflichten.

DIESE SECTION Wann greift die Pflicht?

Sobald ein OCL-Werk oder eine Bearbeitung an Dritte weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht wird.

NÄCHSTE SECTION Was muss dann getan werden?

Herkunft, Lizenzhinweis, Änderungskennzeichnung, Offenlegung und Weiterlizenzierung.

MERKSATZ

Bearbeiten dürfen Sie intern ohne Veröffentlichung. Die Offenhaltungspflicht entsteht, wenn das Werk oder die Bearbeitung den internen Bereich verlässt.

KAPITEL 06 TRANSPARENZPFLICHTEN

DIE LEITFRAGE

Was muss ich tun, wenn die Offenhaltungspflicht greift?

Die OCL verlangt keine unveränderten Werke. Sie verlangt nachvollziehbare Bearbeitungen.

Wer ein OCL-Werk bearbeitet und die Bearbeitung öffentlich weitergibt oder im Rahmen einer öffentlichen Leistung verwendet, muss Herkunft, Lizenz und Änderungen transparent dokumentieren.

GRUNDPRINZIP

Die OCL verlangt keine Perfektion. Sie verlangt Nachvollziehbarkeit.

Dritte sollen erkennen können, welches Ursprungswerk verwendet wurde, wer die Bearbeitung erstellt hat, was verändert wurde und unter welcher Lizenz die neue Fassung weitergegeben wird.

00

Kapitel 5 entscheidet, ob die Pflicht greift. Kapitel 6 bestimmt, was dann getan werden muss.

KAPITEL 05
AUSLÖSER Offenhaltungspflicht

Wird eine Bearbeitung außerhalb des internen Bereichs weitergegeben oder öffentlich eingesetzt?

KAPITEL 06
RECHTSFOLGE Transparenzpflichten

Welche Informationen und Bestandteile müssen nachvollziehbar bereitgestellt werden?

01

Eine öffentliche Bearbeitung muss sechs Dinge nachvollziehbar machen.

01 MODIFICATION

Bearbeitung kennzeichnen

Es muss eindeutig erkennbar sein, dass nicht das unveränderte Originalwerk vorliegt.

MINDESTANGABE „Bearbeitete Fassung“
02 ORIGIN

Herkunft erhalten

Das Ursprungswerk und seine ursprünglichen Urheber müssen weiterhin nachvollziehbar bleiben.

MINDESTANGABE Werkname und Herkunft
03 LICENSE

Lizenz angeben

Die verwendete OCL-Version und ein Verweis auf den anwendbaren Lizenztext müssen genannt werden.

MINDESTANGABE OCL-Version und Lizenzverweis
04 CHANGELOG

Änderungen dokumentieren

Wesentliche Ergänzungen, Kürzungen und strukturelle Änderungen sollen verständlich beschrieben werden.

MINDESTANGABE Änderungsbeschreibung
05 DISCLOSURE

Bearbeitung offenlegen

Die weitergegebene Bearbeitung und ihre erforderliche Dokumentation müssen zugänglich gemacht werden.

MINDESTANGABE Bearbeitung und Dokumentation
06 METADATA

Maschinenlesbar kennzeichnen

Soweit technisch möglich, sollen Lizenz und Herkunft auch für Software und KI-Systeme erkennbar sein.

FORMATE Meta-Tags, JSON oder Manifest
02

Offengelegt wird die Bearbeitung – nicht automatisch das gesamte organisatorische Umfeld.

OFFENZULEGEN Bestandteile der Bearbeitung
Die Bearbeitung selbst
Verwendete OCL-Version
Wesentliche Änderungen
Erforderliche Dokumentation
Neue abgeleitete Komponenten
Herkunft und Ursprungswerk
NICHT OFFENZULEGEN Unabhängiges oder vertrauliches Umfeld
× Interne Unternehmensdaten
× Kundendaten
× Geschäftsgeheimnisse
× Personenbezogene Informationen
× Vertrauliche Projektdokumente
× Unabhängige eigene Werke
ABGRENZUNGSREGEL

Vertrauliche oder unabhängige Inhalte bleiben außerhalb der Offenlegung, sofern sie nicht selbst Bestandteil der bearbeiteten OCL-Struktur geworden sind.

03

Eine sachliche Bearbeitungsinformation genügt.

Die Kennzeichnung muss deutlich, aber nicht werblich sein.

Sie kann im Dokument, in einer README-Datei, in den Metadaten, im Quellcode, auf einer Downloadseite oder in einer vergleichbaren Dokumentation erfolgen.

01 Ursprungswerk
02 Bearbeitende Stelle
03 Bearbeitungsdatum
04 OCL-Version
05 Änderungsbeschreibung
OCL · BEARBEITUNGSHINWEIS EXAMPLE / 2026
GRUNDLAGE NOMOS v1.2.0
BEARBEITUNG Example Consulting GmbH
DATUM 14.07.2026
LIZENZ Open Commons License 2.0
ÄNDERUNGEN Erweiterung der Pattern-Struktur und Anpassung der Dokumentationslogik.
04

Fünf Schritte machen eine Bearbeitung nachvollziehbar.

01
SOURCE Ursprungswerk bestimmen

Werkname, Version und Herkunft eindeutig erfassen.

02
MODIFY Bearbeitung erstellen

Inhalte, Komponenten oder Strukturen weiterentwickeln.

03
DOCUMENT Änderungen beschreiben

Wesentliche Unterschiede zur Ausgangsversion festhalten.

04
LICENSE Lizenz kennzeichnen

OCL-Version und Lizenzverweis sichtbar ergänzen.

05
PUBLISH Bearbeitung veröffentlichen

Bearbeitung und erforderliche Dokumentation zugänglich machen.

05

Lizenz und Herkunft sollen nicht nur Menschen, sondern auch Systeme erkennen können.

OCL-WERK Bearbeitete Fassung

Lizenzinformationen werden direkt am Werk oder in einer eindeutig zugeordneten Metadatendatei hinterlegt.

01 HTML-Meta-Tags
02 JSON-Metadaten
03 Manifest-Datei
04 Datei-Header
05 SPDX-ähnliche Kennzeichnung
06 OCL-ID
HTML · BEISPIEL MACHINE READABLE
<meta name="license" content="Open Commons License 2.0">
<meta name="ocl:source" content="NOMOS v1.2.0">
<meta name="ocl:status" content="adaptation">
<meta name="ocl:author" content="Example Consulting GmbH">
<meta name="ocl:modified" content="2026-07-14">
06

Ist die Bearbeitung bereit zur Weitergabe?

STATUS 0 von 7 Punkten geprüft
MERKSATZ

Sie dürfen verändern. Dritte müssen nur erkennen können, woher das Werk stammt, was verändert wurde und unter welchen Bedingungen die Bearbeitung weitergegeben wird.

KAPITEL 07 ÖFFENTLICHE NUTZUNG UND WEITERGABE

DIE LEITFRAGE

Was darf ich öffentlich mit einem OCL-Werk tun?

Nutzen, lehren, verkaufen, beraten, veröffentlichen und technisch weiterentwickeln.

Die OCL unterscheidet nicht zwischen kommerzieller, wissenschaftlicher, gemeinnütziger oder privater Nutzung. Entscheidend ist, ob eine Nutzung intern bleibt oder öffentlich wird – und ob sie mit den Grundwerten der Lizenz vereinbar ist.

GRUNDPRINZIP

Nicht die Person oder Organisation entscheidet über die Zulässigkeit. Entscheidend ist die Art der Nutzung.

Unternehmen, Behörden, Hochschulen, Einzelpersonen und gemeinnützige Organisationen erhalten dieselben Rechte. Öffentliche Bearbeitungen aktivieren jedoch die Offenhaltungs- und Transparenzpflichten aus Kapitel 5 und 6.

00

Intern bleibt intern. Öffentlich aktiviert die Lizenzpflichten.

INTERN KEIN TRIGGER

Interne Nutzung

OCL-Werke dürfen intern untersucht, eingesetzt, ausprobiert, angepasst, getestet und weiterentwickelt werden.

  • keine Veröffentlichungspflicht
  • keine Offenlegung interner Anpassungen
  • keine zusätzliche Genehmigung erforderlich
ÖFFENTLICH KAPITEL 5 + 6

Öffentliche Nutzung

Wer eine Bearbeitung veröffentlicht, verbreitet, präsentiert oder als Teil einer Dienstleistung einsetzt, muss die einschlägigen Offenhaltungs- und Transparenzpflichten erfüllen.

  • Bearbeitung offenhalten
  • Änderungen dokumentieren
  • Herkunft und Lizenz nennen
01

Die OCL erlaubt ausdrücklich sieben Formen öffentlicher Nutzung.

01 SERVICES

Beratung und Dienstleistungen

Beratungen, Workshops, Schulungen, Coachings und vergleichbare Leistungen.

02 COMMERCIAL

Kommerzielle Nutzung

Kostenpflichtige Angebote, Produkte, Plattformen und Geschäftsmodelle.

03 DISTRIBUTION

Vertrieb

Verkauf, Druck, Lizenzierung und Verbreitung als Software oder Publikation.

04 SCIENCE

Forschung und Lehre

Wissenschaftliche Publikationen, Ausbildung, Hochschullehre und Forschung.

05 PUBLIC SECTOR

Behörden und Institutionen

Kommunen, Ministerien, Hochschulen, Stiftungen, Verbände und öffentliche Stellen.

06 AI

KI-Systeme

Verarbeitung, Analyse, Suche, Zusammenfassung, Übersetzung und Weiterentwicklung.

07 PUBLICATION

Öffentliche Präsentation und Veröffentlichung

OCL-Werke dürfen ausgestellt, demonstriert, gelehrt, präsentiert und öffentlich zugänglich gemacht werden.

02

Offen bleibt die Bearbeitung – nicht automatisch die gesamte Leistung.

OCL-WERK NOMOS
EIGENE LEISTUNG Beratung, Moderation, Projektdaten
ÖFFENTLICHES ANGEBOT Workshop oder Beratung
OFFENHALTUNGSPFLICHT Bearbeitete OCL-Komponenten
NICHT AUTOMATISCH ERFASST Kundendaten, interne Analyse und unabhängige Eigenleistungen
03

Offen bedeutet nicht kostenlos.

ERLAUBT Entgelt verlangen

OCL-Werke dürfen verkauft, gedruckt, lizenziert, als Software vertrieben oder in kostenpflichtigen Leistungen eingesetzt werden.

DIE GRENZE

Der Preis ändert die Lizenzpflichten nicht. Eine öffentlich genutzte Bearbeitung bleibt auch dann offen, wenn sie Teil eines kommerziellen Angebots ist.

04

Offenheit ist nicht neutral gegenüber der Abschaffung von Offenheit.

NICHT ZULÄSSIG

Die Lizenzrechte dürfen nicht für Aktivitäten eingesetzt werden, deren Zweck oder wesentliche Wirkung in einem der folgenden Punkte liegt.

01Missachtung der Menschenwürde
02Gezielte Beseitigung oder erhebliche Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
03Aufruf zu oder Förderung von Gewalt gegen Personen oder Gruppen
04Systematische Diskriminierung aufgrund geschützter oder vergleichbarer Merkmale
05

Welche Regeln gelten für meine Nutzung?

01 Bleibt die Nutzung vollständig intern?

Ja: keine Offenlegung interner Änderungen. Nein: weiter zu Frage 02.

02 Wird ein unverändertes OCL-Werk öffentlich genutzt?

Die Nutzung ist erlaubt. Lizenz- und Herkunftshinweise bleiben erhalten.

03 Wird eine Bearbeitung öffentlich genutzt oder weitergegeben?

Kapitel 5 und 6 gelten für die Bearbeitung.

04 Ist der Nutzungszweck mit den Grundwerten vereinbar?

Nur dann bestehen die eingeräumten Nutzungsrechte fort.

MERKSATZ

Die OCL erlaubt öffentliche und kommerzielle Nutzung. Wer eine OCL-Bearbeitung öffentlich einsetzt, hält genau diese Bearbeitung offen und macht ihre Herkunft nachvollziehbar.

KAPITEL 08 LIZENZKOMPATIBILITÄT UND FREMDMATERIAL

DIE LEITFRAGE

Was passiert, wenn OCL-Werke mit fremden Inhalten kombiniert werden?

Jede Komponente behält zunächst ihre eigene rechtliche Herkunft.

Die OCL beansprucht keine Rechte an Fremdmaterial. Software, Bibliotheken, Bilder, Texte, Daten, Audio, Video, Quellen und Dokumentationen Dritter bleiben unter ihren jeweils geltenden Bedingungen.

GRUNDPRINZIP

Die OCL respektiert die Rechte anderer Werke ebenso, wie sie den Schutz ihrer eigenen Werke verlangt.

Eine Kombination ist möglich, wenn die Fremdlizenz sie erlaubt, alle Hinweise erhalten bleiben und keine widersprüchlichen Verpflichtungen für dieselben Bestandteile entstehen.

00

Ein gemeinsames Werk bedeutet nicht automatisch eine gemeinsame Lizenz.

KOMPONENTE A OCL
NOMOS Pattern Card

Bleibt unter der Open Commons License.

KOMPONENTE B FREMDLIZENZ
Foto einer dritten Person

Behält seine eigene Lizenz und Rechtekette.

GESAMTWERK MEHRLIZENZ
Gemeinsame Veröffentlichung

Jeder Bestandteil bleibt eindeutig seiner Lizenz zugeordnet.

01

Lizenzkompatibilität beginnt mit sauberer Trennung.

01OWN LICENSE

Fremdmaterial behält seine Lizenz

Die OCL verändert bestehende Rechte Dritter nicht.

02NOTICES

Hinweise bleiben erhalten

Urheberangaben, Lizenzhinweise und Copyright-Vermerke dürfen nicht entfernt werden.

03COMPATIBILITY

Kombination nur bei Vereinbarkeit

Die Fremdlizenz muss die konkrete Verbindung und Veröffentlichung zulassen.

04NO RELICENSING

Keine automatische Um-Lizenzierung

Ein eingebundenes Werk wird nicht allein durch die Einbindung zum OCL-Werk.

05MARKING

Abweichende Lizenzen kennzeichnen

Lizenz, Urheber und Herkunft sollen eindeutig zugeordnet werden.

06OPEN STANDARDS

Offene Standards bevorzugen

Die OCL fördert offene Formate, schreibt aber keine bestimmte Technologie vor.

02

Fremdmaterial kann viele Formen haben.

01Software
02Bibliotheken
03Bilder und Grafiken
04Texte
05Datensätze
06Audio und Video
07Wissenschaftliche Quellen
08Dokumentationen
03

Vier Fragen vor jeder gemeinsamen Veröffentlichung.

01
PERMISSION Erlaubt die Fremdlizenz die Nutzung?

Prüfen, ob Bearbeitung, Kombination und Weitergabe gestattet sind.

02
NOTICE Bleiben alle erforderlichen Hinweise erhalten?

Urheber, Lizenz, Copyright und Herkunft vollständig übernehmen.

03
CONFLICT Entstehen widersprüchliche Verpflichtungen?

Keine gemeinsame Veröffentlichung, wenn dieselbe Komponente Unvereinbares erfüllen müsste.

04
SEPARATION Ist jede Komponente eindeutig zugeordnet?

Lizenz, Herkunft und Rechtekette im Werk oder Begleitdokument sichtbar machen.

04

Unvereinbare Bestandteile dürfen nicht gemeinsam veröffentlicht werden.

LIZENZ A VERLANGT Bearbeitung offenlegen
LIZENZ B VERLANGT Bearbeitung geheim halten
ERGEBNIS

Die betreffenden Bestandteile müssen getrennt, ersetzt oder unter einer kompatiblen Rechtegrundlage neu eingebunden werden.

05

Mehrere Lizenzen brauchen eine sichtbare Zuordnung.

Nicht ein pauschaler Lizenzsatz, sondern eine Komponentenliste schafft Klarheit.

Soweit praktikabel, sollen Lizenz, Urheber und Herkunft für jeden abweichend lizenzierten Bestandteil nachvollziehbar angegeben werden.

LICENSE MANIFEST EXAMPLE / 2026
NOMOS Pattern Card Open Commons License 2.0
Photograph CC BY 4.0 · Example Author
Icon Library MIT License
Research Quote Source citation · statutory exception
06

Die OCL heilt keine ungeklärte Rechtekette.

VERANTWORTUNG Bei der übernehmenden Person oder Organisation
01Bestehende Rechte Dritter beachten
02Erforderliche Nachweise führen
03Herkunft soweit möglich dokumentieren
04Keine weitergehenden Rechte durch die OCL annehmen
07

Nachvollziehbarkeit wird gefördert – Technologie bleibt frei.

01Offene Standards
02Offene Dateiformate
03Dokumentierte Schnittstellen
04Nachvollziehbare Metadaten
KEINE TECHNIKPFLICHT

Die OCL empfiehlt diese Formen, schreibt jedoch kein bestimmtes Produkt, Format, Protokoll oder technisches System vor.

MERKSATZ

Kombinieren ist erlaubt. Jede Komponente behält ihre Lizenz, alle Hinweise bleiben erhalten, und unvereinbare Pflichten dürfen nicht auf dieselben Bestandteile treffen.

OCL Kapitel 09 – Haftung
KAPITEL 09 · HAFTUNG

Wer trägt welche Verantwortung?

Die OCL stellt Werke bereit, übernimmt jedoch keine Garantie für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Die Verantwortung für Auswahl, Einsatz und Folgen der Nutzung liegt bei den jeweiligen Nutzenden.

Grundprinzip

Die Lizenz stellt Rechte bereit. Sie verspricht keinen Projekterfolg, keine Fehlerfreiheit und keine bestimmte Wirkung eines Werkes.
Die Entscheidung bleibt beim Nutzenden. Wer ein OCL-Werk einsetzt, verändert oder veröffentlicht, trägt die Verantwortung für den konkreten Einsatz.

Typische Haftungsverteilung

01
Werk bereitgestellt
02
Nutzende entscheiden über den Einsatz
03
Eigene Änderungen werden selbst verantwortet
04
Schäden richten sich nach dem anwendbaren Recht

Was die OCL nicht zusichert

Keine Garantie Keine Zusicherung von Vollständigkeit, Fehlerfreiheit oder Marktgängigkeit.
Keine automatische Haftungsübernahme Die Lizenz ersetzt keine gesetzlichen Haftungsregelungen und keine vertraglichen Vereinbarungen.
Merksatz: Die OCL regelt Nutzungsrechte – nicht den Erfolg oder das Risiko einer konkreten Anwendung.
QUICK START OPEN COMMONS LICENSE

DIE ERSTE FRAGE

Welche OCL-Regeln gelten für meine Nutzung?

Die Antwort hängt nicht davon ab, wer Sie sind – sondern davon, was Sie tun.

Der Quick Start führt durch die wichtigsten Nutzungsfälle und zeigt, welche Kapitel der Lizenz jeweils relevant werden.

GRUNDLOGIK

Intern nutzen ist frei. Öffentlich nutzen ist erlaubt. Öffentliche Bearbeitungen müssen nachvollziehbar offenbleiben.

00

Vier Fragen führen zur passenden Regel.

01 PUBLIC? Bleibt die Nutzung vollständig intern?

Wenn ja, entstehen grundsätzlich keine Offenlegungspflichten.

02 MODIFIED? Wird das Werk verändert?

Unveränderte Nutzung und Bearbeitung führen zu unterschiedlichen Pflichten.

03 THIRD PARTY? Wird Fremdmaterial eingebunden?

Dann müssen zusätzliche Lizenzen und Rechteketten geprüft werden.

04 PURPOSE? Ist der Zweck mit den Grundwerten vereinbar?

Nur dann bestehen die eingeräumten Nutzungsrechte fort.

01

Wählen Sie den Fall, der Ihrer Nutzung am nächsten kommt.

FALL 01INTERN

Ich nutze oder bearbeite ein OCL-Werk nur intern.

Sie dürfen untersuchen, testen, anpassen und weiterentwickeln.

ERGEBNIS Keine Veröffentlichungspflicht
FALL 02PUBLIC / UNMODIFIED

Ich veröffentliche oder verwende ein unverändertes OCL-Werk.

Die öffentliche Nutzung ist erlaubt. Herkunft und Lizenz bleiben sichtbar.

ERGEBNIS Nutzung erlaubt · Hinweise erhalten
FALL 03PUBLIC / MODIFIED

Ich veröffentliche oder verwende eine bearbeitete Fassung.

Die Bearbeitung muss offengehalten und nachvollziehbar dokumentiert werden.

ERGEBNIS Offenhaltung + Transparenz
FALL 04COMMERCIAL

Ich nutze ein OCL-Werk in Beratung, Training oder Verkauf.

Kommerzielle Nutzung ist erlaubt. Der Preis verändert die Pflichten nicht.

ERGEBNIS Kommerzielle Nutzung erlaubt
FALL 05THIRD PARTY

Ich kombiniere OCL-Inhalte mit fremdem Material.

Jede Komponente behält ihre eigene Lizenz und muss eindeutig gekennzeichnet werden.

ERGEBNIS Kompatibilität prüfen
FALL 06AI

Ich verwende OCL-Inhalte in oder mit KI-Systemen.

Verarbeitung ist erlaubt. Herkunft, Rechte Dritter und Nachweise bleiben zu prüfen.

ERGEBNIS Nutzung erlaubt · Rechtekette prüfen
02

Bei einer öffentlichen Bearbeitung müssen fünf Informationen vorhanden sein.

01Ursprungswerk
02Bearbeitende Person oder Organisation
03Verwendete OCL-Version
04Beschreibung der Änderungen
05Zugängliche Bearbeitung und Dokumentation
03

So kann ein einfacher Bearbeitungshinweis aussehen.

OCL · BEARBEITUNGSHINWEIS EXAMPLE
URSPRUNGSWERK NOMOS v1.2.0
BEARBEITUNG DURCH Example Organisation
ÄNDERUNGEN Erweiterung um eigene Workshop-Module
LIZENZ Open Commons License 2.0
04

Bereit zur Veröffentlichung?

STATUS 0 von 7 Punkten geprüft
MERKSATZ

Die OCL soll Nutzung ermöglichen, nicht verhindern. Entscheidend ist, dass öffentliche Bearbeitungen offen, nachvollziehbar und rechtlich sauber bleiben.

OCL Compliance Check

OCL Compliance Check

Prüfen Sie in weniger als einer Minute, ob Ihre geplante Veröffentlichung den zentralen Anforderungen der Open Commons License entspricht.

1. Nutzung

2. Bearbeitung

3. Zusätzliche Angaben

Ergebnis

0 von 5 Prüfungen erfüllt.
    ThemaKapitel
    Offenhaltung5
    Transparenz6
    Öffentliche Nutzung7
    Lizenzkompatibilität8
    Haftung9
    LICENSE MANIFEST OPEN COMMONS LICENSE

    DAS BEGLEITDOKUMENT

    Welche Informationen gehören zu einer OCL-Veröffentlichung?

    Das License Manifest dokumentiert Herkunft, Bearbeitung, Fremdmaterial und Lizenzstatus eines veröffentlichten Werkes.

    Es ersetzt keinen Lizenztext. Es macht sichtbar, welche Rechte, Bestandteile und Änderungen zu einer konkreten Veröffentlichung gehören.

    GRUNDPRINZIP

    Ein Werk ist nur dann nachvollziehbar offen, wenn Herkunft, Version, Änderungen und Fremdmaterial gemeinsam dokumentiert sind.

    01

    Sieben Felder bilden den Kern jedes License Manifests.

    01Werk

    Eindeutiger Titel oder Werkname.

    02Version

    Veröffentlichte Fassung oder Release.

    03Urheber / Herausgeber

    Verantwortliche Person oder Organisation.

    04Lizenz

    OCL-Version und Geltungsbereich.

    05Bearbeitungen

    Änderungen gegenüber dem Ursprungswerk.

    06Fremdmaterial

    Abweichend lizenzierte Bestandteile.

    07Nachweise

    Hashes, Quellen, Archive oder Signaturen.

    02

    Ein vollständiges Manifest kann so aussehen.

    LICENSE MANIFEST

    NOMOS · Pattern Canon

    OCL / PUBLIC
    WERK NOMOS — The Periodic System of Organizational Forces
    VERSION v1.1.0-final
    HERAUSGEBER Stewpunk
    LIZENZ Open Commons License · Version 1.0
    STATUS Unverändertes offizielles Werk
    BEARBEITUNGEN Keine
    FREMDMATERIAL Keine abweichend lizenzierten Bestandteile
    INTEGRITÄTSNACHWEIS SHA-256 · example-hash-value
    OFFIZIELLES WERK MANIFEST-ID · OCL-NOMOS-001
    03

    Bearbeitungen benötigen eine sichtbare Trennung vom Ursprungswerk.

    OFFIZIELLES WERK

    Originalfassung

    • offizieller Titel
    • offizielle Version
    • offizieller Hash
    • keine fremde Autorisierung
    BEARBEITETE FASSUNG

    Abgeleitete Veröffentlichung

    • eigene Versionskennung
    • Bearbeitende benennen
    • Änderungen dokumentieren
    • nicht als offizielles Werk ausgeben
    04

    Jede abweichende Lizenz erhält einen eigenen Eintrag.

    BESTANDTEIL QUELLE LIZENZ HINWEIS
    Pattern Card NOMOS OCL Ursprungswerk
    Fotografie Example Archive CC BY 4.0 Namensnennung erforderlich
    Icon Library Example Icons MIT Lizenzhinweis erhalten
    Forschungszitat Fachpublikation Zitierrecht Quelle vollständig angeben
    05

    Diese Vorlage kann direkt übernommen werden.

    LICENSE-MANIFEST.txt
    LICENSE MANIFEST
    
    Werk:
    Version:
    Herausgeber / Urheber:
    Lizenz:
    OCL-Version:
    Status: Original / Bearbeitung
    
    Ursprungswerk:
    Bearbeitet durch:
    Beschreibung der Änderungen:
    
    Fremdmaterial:
    - Bestandteil:
    - Quelle:
    - Lizenz:
    - Erforderlicher Hinweis:
    
    Veröffentlichungsdatum:
    Manifest-ID:
    Integritätsnachweis / Hash:
    Archiv- oder Quellenlink:
    06

    Das Manifest dokumentiert. Es entscheidet nicht.

    DAS MANIFEST beschreibt die konkrete Veröffentlichung.
    DIE OCL regelt die eingeräumten Nutzungsrechte und Pflichten.
    DAS COVERAGE REGISTER legt fest, welche offiziellen Werke unter der OCL stehen.
    MERKSATZ

    Das License Manifest ist der Beipackzettel einer Veröffentlichung. Es zeigt, was das Werk ist, woher es kommt, was verändert wurde und welche Rechte für seine Bestandteile gelten.

    COVERAGE REGISTER OPEN COMMONS LICENSE

    DER VERBINDLICHE GELTUNGSNACHWEIS

    Welche konkreten Werke stehen tatsächlich unter der OCL?

    Nicht jede Werkart und nicht jedes Werk des Stewpunk-Ökosystems steht automatisch unter der Open Commons License.

    Das Coverage Register benennt die geschützten Werke einzeln. Nur ein ausdrücklicher Registereintrag begründet den OCL-Status.

    GRUNDPRINZIP

    Das Schichtenmodell beschreibt Werkarten. Das Coverage Register entscheidet über konkrete Werke.

    01

    Drei Ebenen müssen auseinandergehalten werden.

    ARCHITEKTUR Schichtenmodell

    Ordnet Werke nach ihrer Art, Funktion und Rolle im Ökosystem.

    WERK Konkrete Veröffentlichung

    Ein eindeutig benanntes Werk mit eigener Version und Identität.

    LIZENZSTATUS Coverage Register

    Legt verbindlich fest, ob genau dieses Werk unter der OCL steht.

    02

    Jeder Eintrag identifiziert genau ein geschütztes Werk.

    01Registry-ID

    Dauerhafte Kennung des Eintrags.

    02Werktitel

    Offizieller Name des Werkes.

    03Werksschicht

    Zuordnung innerhalb der Architektur.

    04Version

    Erfasste Ausgabe oder Release.

    05Status

    In Kraft, ersetzt, archiviert oder ausgeschlossen.

    06Hash

    Technischer Integritätsnachweis.

    07Datum

    Zeitpunkt der Aufnahme oder Änderung.

    08Hinweise

    Abgrenzungen, Vorbehalte oder Verweise.

    03

    So wird der Lizenzstatus auf Werkebene sichtbar.

    REGISTRY-ID WERK LAYER VERSION STATUS INTEGRITÄT
    OCL-NOMOS-001 NOMOS · Pattern CanonOfficial Corpus Layer 03 v1.1.0-final OCL AKTIV SHA-256 · 5679…
    OCL-LEXIS-001 LEXIS · Entry TemplateReference Architecture Layer 04 v1.0-final OCL AKTIV SHA-256 · example
    OCL-NOMOS-000 NOMOS · Founding CorpusHistorical Release Layer 03 v1.0.0-final ARCHIVIERT SHA-256 · example
    EX-RMN-001 Stewpunk · RomanmanuskriptReserved Narrative Work Layer 01 laufende Fassung AUSGESCHLOSSEN nicht veröffentlicht

    Die dargestellten Einträge illustrieren die Registerlogik. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die veröffentlichte Endfassung des Registers.

    04

    Der Status erklärt, wie ein Eintrag zu lesen ist.

    OCL AKTIV Das bezeichnete Werk steht in der genannten Version unter der OCL.
    ERSETZT Die Fassung bleibt historisch identifizierbar, wurde aber durch eine neuere ersetzt.
    ARCHIVIERT Der Eintrag bleibt dauerhaft dokumentiert und wird nicht mehr verändert.
    AUSGESCHLOSSEN Das Werk gehört zum Ökosystem, steht aber ausdrücklich nicht unter der OCL.
    05

    Ein Lizenzstatus gilt nur für die im Register bezeichnete Fassung.

    v1.0.0 registriert

    Diese Fassung steht unter der OCL.

    v1.1.0 neuer Eintrag

    Eine neue Fassung benötigt eine eigene eindeutige Registrierung.

    v1.2.0 nicht automatisch erfasst

    Ohne Registereintrag entsteht kein automatischer OCL-Status.

    06

    So prüfen Nutzende, ob sie das richtige Werk verwenden.

    01Werktitel vergleichen

    Stimmt der offizielle Titel mit dem Registereintrag überein?

    02Version vergleichen

    Ist genau die verwendete Fassung registriert?

    03Hash prüfen

    Entspricht die Datei dem hinterlegten Integritätsnachweis?

    04Status lesen

    Ist der Eintrag aktiv, archiviert, ersetzt oder ausgeschlossen?

    07

    Ähnlichkeit, Zugehörigkeit oder gemeinsame Herkunft reichen nicht aus.

    WERK GEHÖRT ZUM STEWPUNK-ÖKOSYSTEM ja
    WERK STEHT AUTOMATISCH UNTER DER OCL nein
    ENTSCHEIDEND Der ausdrückliche Eintrag im Coverage Register.
    MERKSATZ

    Ein Layer beschreibt eine Werkart. Ein Registereintrag schützt ein konkretes Werk. Ohne eindeutigen Eintrag, Version und Status darf ein OCL-Status nicht angenommen werden.

    FAQ OPEN COMMONS LICENSE

    HÄUFIGE FRAGEN

    Was bedeutet die OCL in der Praxis?

    Die Open Commons License erlaubt weitreichende Nutzung. Entscheidend sind Offenhaltung, Nachvollziehbarkeit und klare Herkunft.

    Diese Fragen erklären die wichtigsten Fälle, ohne den Lizenztext zu ersetzen.

    LEITGEDANKE

    Die OCL schützt nicht durch Abschottung, sondern durch die Pflicht, Weiterentwicklung sichtbar, prüfbar und offen zu halten.

    01

    Die häufigsten Fragen zur Verwendung geschützter Werke.

    01 Darf ich ein OCL-Werk kommerziell nutzen?

    Ja. Kommerzielle Nutzung ist grundsätzlich erlaubt, sofern die jeweils einschlägigen OCL-Pflichten eingehalten werden.

    Dazu können insbesondere Herkunftskennzeichnung, Dokumentation von Bearbeitungen, Offenhaltung abgeleiteter Werke und die Beachtung von Fremdlizenzen gehören.

    02 Darf ich ein OCL-Werk intern in einem Unternehmen verwenden?

    Ja. Rein interne Nutzung ist zulässig. Veröffentlichungspflichten entstehen grundsätzlich erst dann, wenn ein Werk oder eine Bearbeitung nach außen weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht wird.

    Interne Vertraulichkeits-, Datenschutz- und Geheimhaltungspflichten bleiben davon unberührt.

    03 Darf ich Inhalte kopieren, übersetzen oder in Trainings verwenden?

    Grundsätzlich ja. Übersetzungen, Trainingsunterlagen, Präsentationen und andere Übertragungen können zulässige Bearbeitungen sein.

    Die Quelle muss erkennbar bleiben, Änderungen sind kenntlich zu machen und die neue Fassung darf nicht als unverändertes offizielles Werk ausgegeben werden.

    04 Darf ich nur einzelne Teile eines Werkes verwenden?

    Ja, sofern der verwendete Bestandteil tatsächlich unter der OCL steht und keine Rechte Dritter entgegenstehen.

    Der Geltungsbereich sollte über das Coverage Register, das License Manifest und gegebenenfalls zusätzliche Hinweise geprüft werden.

    02

    Was bei veränderten und veröffentlichten Fassungen zu beachten ist.

    05 Wann gilt etwas als Bearbeitung?

    Eine Bearbeitung liegt vor, wenn Inhalt, Struktur, Darstellung, Reihenfolge, Sprache, Funktion oder technische Umsetzung gegenüber dem Ursprungswerk verändert werden.

    Reine technische Konvertierungen ohne inhaltliche Veränderung können davon abzugrenzen sein.

    06 Muss ich jede interne Änderung veröffentlichen?

    Nein. Rein interne Änderungen müssen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden.

    Werden sie jedoch nach außen verbreitet, zugänglich gemacht oder als Teil einer öffentlichen Leistung eingesetzt, greifen die entsprechenden Offenlegungs- und Dokumentationspflichten.

    07 Muss ich bei einer Veröffentlichung meinen gesamten Quellbestand offenlegen?

    Nicht automatisch. Offenzulegen ist der Teil, der das OCL-Werk oder dessen Bearbeitung bildet und für Nachvollziehbarkeit, Prüfung und Weiterverwendung erforderlich ist.

    Unabhängige Bestandteile, vertrauliche Informationen, personenbezogene Daten oder rechtlich geschützte Fremdinhalte werden dadurch nicht automatisch freigegeben.

    08 Wie kennzeichne ich eine bearbeitete Fassung richtig?

    Eine bearbeitete Fassung sollte mindestens das Ursprungswerk, die eigene Versionskennung, die Bearbeitenden und die wesentlichen Änderungen nennen.

    Zusätzlich sollte klar erkennbar sein, dass es sich nicht um eine offizielle Originalfassung handelt.

    03

    Was die OCL freigibt – und was sie ausdrücklich nicht freigibt.

    09 Stehen alle Stewpunk-Werke automatisch unter der OCL?

    Nein. Das Schichtenmodell beschreibt nur Werkarten. Verbindlich ist ausschließlich der ausdrückliche Eintrag eines konkreten Werkes im Coverage Register.

    Ohne einen solchen Eintrag darf ein OCL-Status nicht angenommen werden.

    10 Steht der Stewpunk-Roman unter der OCL?

    Nein, sofern er nicht ausdrücklich im Coverage Register als OCL-Werk eingetragen ist.

    Die bloße Zugehörigkeit zum narrativen Layer oder zum Stewpunk-Ökosystem begründet keine Freigabe.

    11 Darf ich offizielle Namen, Logos oder Werkidentitäten übernehmen?

    Die Nutzung eines OCL-Werkes berechtigt nicht automatisch dazu, Marken, Logos, offizielle Kennzeichen oder eine irreführende Werkidentität zu verwenden.

    Bearbeitete Fassungen dürfen insbesondere nicht den Eindruck erwecken, sie seien offiziell autorisiert oder unverändert.

    12 Was schützt die OCL gegen Vereinnahmung?

    Sie verlangt, dass Herkunft, Bearbeitung und Offenheit nachvollziehbar bleiben.

    Dadurch kann ein Werk genutzt und weiterentwickelt werden, ohne dass Dritte seine Herkunft verschleiern, es proprietär abschließen oder eine Bearbeitung als offizielles Original ausgeben.

    04

    Zusätzliche Rechteketten bleiben eigenständig zu prüfen.

    13 Was gilt für Bilder, Texte oder Software Dritter?

    Fremdmaterial bleibt unter seiner eigenen Lizenz oder rechtlichen Grundlage.

    Die OCL kann keine Rechte einräumen, die der Herausgeber selbst nicht besitzt. Solche Bestandteile müssen klar gekennzeichnet und ihre Bedingungen separat erfüllt werden.

    14 Darf ich OCL-Werke mit Creative-Commons- oder Open-Source-Material kombinieren?

    Ja, wenn die jeweiligen Lizenzbedingungen miteinander vereinbar sind und die einzelnen Bestandteile eindeutig zugeordnet werden.

    Das License Manifest sollte dokumentieren, welche Lizenz für welchen Bestandteil gilt.

    15 Darf ich KI zur Bearbeitung oder Erstellung nutzen?

    Grundsätzlich ja. Die Nutzung von KI entbindet jedoch nicht von der Prüfung von Rechten, Quellen, personenbezogenen Daten, Fremdmaterial und der Kennzeichnung wesentlicher Bearbeitungen.

    Auch KI-gestützte Ergebnisse dürfen nicht fälschlich als unveränderte offizielle Werke ausgegeben werden.

    16 Darf ein OCL-Werk zum Training von KI-Systemen verwendet werden?

    Das hängt vom konkreten OCL-Text, dem registrierten Werk, dem Nutzungszweck und gegebenenfalls weiteren rechtlichen Grundlagen ab.

    Fremdrechte, Datenschutz, Datenbankrechte und gesetzliche Beschränkungen bleiben separat zu prüfen.

    05

    Was passiert, wenn Bedingungen nicht eingehalten werden?

    17 Was passiert bei einem Verstoß gegen die OCL?

    Werden Lizenzbedingungen verletzt, können die eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise entfallen.

    Je nach Lizenztext kann eine Heilung möglich sein, wenn der Verstoß vollständig und fristgerecht behoben wird.

    18 Wer trägt die Verantwortung für eine Bearbeitung?

    Die Verantwortung für eigene Änderungen, Kombinationen, Aussagen und Veröffentlichungen liegt bei den jeweiligen Bearbeitenden oder Herausgebenden.

    Die ursprünglichen Urheber haften nicht automatisch für fremde Bearbeitungen oder deren Folgen.

    19 Garantiert die OCL, dass ein Werk fehlerfrei oder für meinen Zweck geeignet ist?

    Nein. Werke werden grundsätzlich ohne Garantie für Fehlerfreiheit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck bereitgestellt.

    Nutzende müssen selbst prüfen, ob ein Werk für ihren konkreten Einsatz geeignet und rechtlich zulässig ist.

    MERKSATZ

    Nutzung ist weitgehend erlaubt. Verschleierung ist es nicht. Wer Herkunft, Änderungen, Fremdrechte und Lizenzstatus sauber dokumentiert, kann OCL-Werke offen und verantwortungsvoll weiterverwenden.

    ANWENDUNGSFÄLLE OPEN COMMONS LICENSE

    PRAXIS STATT ABSTRAKTION

    Wie funktioniert die OCL in konkreten Situationen?

    Dieselbe Lizenz kann je nach Nutzung zu unterschiedlichen Pflichten führen.

    Entscheidend sind Veröffentlichung, Bearbeitung, Fremdmaterial, Werkstatus und die Frage, ob eine neue Fassung nach außen tritt.

    PRÜFLOGIK

    Nicht die Branche entscheidet. Entscheidend ist, was mit dem Werk geschieht.

    01

    Von der internen Nutzung bis zur öffentlichen Weiterentwicklung.

    01 · BERATUNG Arbeit mit NOMOS beim Kunden

    Eine Beratung nutzt NOMOS-Pattern in einem bezahlten Workshop.

    Erlaubt?
    Ja, auch kommerziell.
    Intern?
    Workshopunterlagen dürfen intern verwendet werden.
    Öffentlich?
    Veröffentlichte Bearbeitungen müssen korrekt gekennzeichnet werden.
    Wichtig
    Keine eigene offizielle NOMOS-Fassung vortäuschen.
    ZULÄSSIG Herkunft sichtbar halten
    02 · INTERNE NUTZUNG Unternehmensinterne Anpassung

    Ein Unternehmen ergänzt ein OCL-Framework um interne Prozesse.

    Erlaubt?
    Ja.
    Veröffentlichung?
    Rein interne Änderungen müssen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden.
    Dokumentation?
    Intern sinnvoll, spätestens bei externer Weitergabe erforderlich.
    Wichtig
    Vertrauliche Daten bleiben geschützt.
    INTERN Keine automatische Außenpflicht
    03 · TRAINING Öffentliches Seminar

    Eine Trainerin baut OCL-Inhalte in eigene Schulungsunterlagen ein.

    Erlaubt?
    Ja.
    Bearbeitung?
    Eigene Beispiele, Übersetzungen und Visualisierungen sind möglich.
    Pflicht
    Quelle und Änderungen kenntlich machen.
    Wichtig
    Eigene Teile und OCL-Teile sauber trennen.
    ZULÄSSIG License Manifest empfohlen
    04 · FORSCHUNG Hochschule und Publikation

    Ein Forschungsteam verwendet OCL-Modelle in einer Studie.

    Erlaubt?
    Ja.
    Zitation?
    Wissenschaftliche Quelle und Werkversion angeben.
    Datensätze?
    Nur freigeben, wenn Datenschutz und Fremdrechte dies erlauben.
    Wichtig
    Interpretationen nicht als offizielle Aussagen ausgeben.
    ZULÄSSIG Version exakt dokumentieren
    05 · SOFTWARE GitHub-Implementierung

    Ein Entwickler übersetzt ein OCL-Modell in ein digitales Tool.

    Erlaubt?
    Grundsätzlich ja.
    Quellcode?
    Die OCL-Pflichten gelten für die betroffenen OCL-Bestandteile.
    Zusatzlizenzen?
    Softwarebibliotheken behalten ihre eigenen Lizenzen.
    Wichtig
    LICENSE, NOTICE, Manifest und Changelog sauber führen.
    PRÜFEN Lizenzgrenzen im Repository markieren
    06 · KI KI-gestützte Bearbeitung

    Ein Team lässt Texte, Karten oder Pattern durch KI umformulieren.

    Erlaubt?
    Grundsätzlich ja.
    Bearbeitung?
    Wesentliche KI-Veränderungen dokumentieren.
    Rechte?
    Ausgaben auf Fremdrechte, Fehler und sensible Daten prüfen.
    Wichtig
    KI-Ausgaben nicht als unverändertes Original kennzeichnen.
    PRÜFEN Verantwortung bleibt beim Herausgeber
    07 · FREMDMATERIAL Kombination verschiedener Lizenzen

    Eine Veröffentlichung kombiniert OCL-Inhalte mit CC-Bildern und MIT-Code.

    Erlaubt?
    Ja, bei Lizenzkompatibilität.
    Zuordnung?
    Jeder Bestandteil erhält seine eigene Lizenzangabe.
    Manifest?
    Abweichende Rechte im License Manifest ausweisen.
    Wichtig
    Die OCL überschreibt keine Fremdlizenzen.
    PRÜFEN Rechtekette vollständig halten
    08 · NARRATIVES WERK Roman, Figuren und Storywelt

    Jemand möchte Figuren, Handlung oder Textpassagen des Romans übernehmen.

    Erlaubt?
    Nicht aufgrund der OCL allein.
    Warum?
    Die Werkart im Layer-Modell begründet keine Freigabe.
    Entscheidend
    Nur ein ausdrücklicher Coverage-Register-Eintrag.
    Wichtig
    Ausgeschlossene narrative Werke bleiben voll geschützt.
    GESCHÜTZT Keine automatische OCL-Freigabe
    02

    Vier Fragen bestimmen fast jeden Anwendungsfall.

    01 Steht das konkrete Werk im Coverage Register?

    Ohne Eintrag darf kein OCL-Status angenommen werden.

    02 Wird das Werk bearbeitet?

    Dann müssen Bearbeitung, Version und Herkunft nachvollziehbar bleiben.

    03 Wird die Fassung veröffentlicht?

    Dann greifen die einschlägigen Offenlegungs- und Kennzeichnungspflichten.

    04 Enthält sie fremde Rechte oder sensible Daten?

    Diese bleiben separat zu prüfen und gegebenenfalls auszunehmen.

    03

    Was eine saubere öffentliche Bearbeitung mindestens braucht.

    WERK Ursprungswerk eindeutig benennen
    VERSION Verwendete Fassung angeben
    ÄNDERUNGEN Wesentliche Bearbeitungen dokumentieren
    STATUS Nicht als offizielles Original ausgeben
    FREMDMATERIAL Abweichende Lizenzen separat ausweisen
    NACHWEIS Manifest, Quellen und gegebenenfalls Hash beifügen
    MERKSATZ

    Die OCL fragt nicht, wer du bist. Sie fragt, was du mit dem Werk machst. Nutzung, Bearbeitung, Veröffentlichung und Fremdrechte bestimmen die Pflichten.

    DEVELOPER & CONTRIBUTOR GUIDE OPEN COMMONS LICENSE

    PRAKTISCHER VERÖFFENTLICHUNGSSTANDARD

    Wie wird ein OCL-Werk sauber veröffentlicht und weiterentwickelt?

    Ein offenes Werk braucht mehr als eine Lizenzdatei.

    Es braucht klare Zuständigkeiten, Versionen, Herkunft, Status, Änderungsnachweise und nachvollziehbare Release-Artefakte.

    LEITGEDANKE

    Offenheit wird belastbar, wenn Veröffentlichung reproduzierbar, prüfbar und eindeutig zuordenbar ist.

    01

    Empfohlene Grundstruktur für OCL-Werke.

    /
    ├── LICENSE
    ├── NOTICE
    ├── LICENSE-MANIFEST.md
    ├── COVERAGE-REGISTER.md
    ├── CHANGELOG.md
    ├── README.md
    ├── /src
    ├── /docs
    ├── /examples
    ├── /third-party
    └── /releases
    LICENSEVerbindlicher Lizenztext

    Enthält die gültige OCL-Fassung oder einen eindeutigen Verweis darauf.

    NOTICEHerkunft und Hinweise

    Nennt Urheber, Herausgeber, offizielle Werkidentität und zentrale Rechtehinweise.

    MANIFESTBestandteile und Lizenzen

    Ordnet jedem relevanten Bestandteil Status, Quelle und Lizenz zu.

    COVERAGEKonkreter Geltungsbereich

    Dokumentiert, welche Werke und Versionen tatsächlich unter der OCL stehen.

    CHANGELOGÄnderungshistorie

    Hält wesentliche inhaltliche, strukturelle und technische Änderungen nachvollziehbar fest.

    RELEASESVersionierte Artefakte

    Enthält unveränderliche Veröffentlichungsstände, Hashes und Release Notes.

    02

    Sieben Schritte bis zum belastbaren Release.

    01Create

    Werk oder Bearbeitung erstellen.

    02License

    Lizenzstatus festlegen.

    03Manifest

    Bestandteile und Fremdrechte dokumentieren.

    04Coverage

    Konkrete Version registrieren.

    05Version

    Eindeutige Versionsnummer vergeben.

    06Hash

    Unveränderlichen Prüfwert erzeugen.

    07Release

    Artefakte gemeinsam veröffentlichen.

    03

    Wie Beiträge in ein OCL-Werk gelangen.

    FORKEigene Arbeitskopie

    Offizielle Quelle sichtbar referenzieren.

    BRANCHÄnderung isolieren

    Ein Thema pro Branch, nachvollziehbare Benennung.

    CHANGEBeitrag dokumentieren

    Motivation, Umfang, Herkunft und Fremdmaterial angeben.

    REVIEWLizenz und Inhalt prüfen

    Coverage, Rechtekette und technische Qualität kontrollieren.

    MERGEEntscheidung protokollieren

    Freigabe und Verantwortliche eindeutig festhalten.

    RELEASENeue Version registrieren

    Changelog, Manifest, Hash und Coverage aktualisieren.

    04

    Versionen sind Teil des Lizenzstatus.

    MAJOR2.0.0

    Grundlegende inhaltliche, strukturelle oder rechtliche Änderung.

    MINOR1.3.0

    Neue Inhalte oder Funktionen ohne Bruch des Grundmodells.

    PATCH1.3.2

    Korrekturen, Präzisierungen oder technische Reparaturen.

    WICHTIG

    Eine neue Version ist nicht automatisch durch einen älteren Coverage-Eintrag gedeckt. Jede freigegebene Version muss eindeutig zugeordnet werden.

    05

    Offizielle und nicht offizielle Fassungen klar unterscheiden.

    OFFICIALOffizielle Herausgeberfassung

    Von der zuständigen Stelle geprüft, registriert und veröffentlicht.

    COMMUNITYCommunity-Fork

    Zulässige Weiterentwicklung ohne offiziellen Herausgeberstatus.

    RESEARCHExperimenteller Stand

    Noch nicht als stabile oder verbindliche Fassung freigegeben.

    ARCHIVEDEingefrorener Stand

    Historisch erhalten, aber nicht mehr aktiv weiterentwickelt.

    SUPERSEDEDErsetzte Fassung

    Weiterhin nachweisbar, jedoch durch eine neuere Version abgelöst.

    06

    Vor Veröffentlichung vollständig prüfen.

    MERKSATZ

    Ein OCL-Release ist kein einzelnes Dokument. Es ist ein prüfbares Paket aus Werk, Lizenz, Manifest, Coverage, Version, Hash und Änderungshistorie.

    SYSTEM ARCHITECTURE OPEN COMMONS LICENSE

    DAS GESAMTSYSTEM

    Wie greifen alle Bestandteile der OCL ineinander?

    Die OCL ist mehr als ein Lizenztext.

    Sie verbindet rechtliche Grundlage, Werkzuordnung, Dokumentation, Prüfung und praktische Umsetzung zu einem nachvollziehbaren Governance-System.

    CORE OPEN COMMONS LICENSE

    Rechtliche Grundlage für Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe.

    CLASSIFY Layer Model

    Beschreibt Arten von Werken und ihre Rolle im Ökosystem.

    DECIDE Coverage Register

    Entscheidet, welche konkreten Werke und Versionen erfasst sind.

    DOCUMENT License Manifest

    Dokumentiert Bestandteile, Fremdrechte und Lizenzgrenzen.

    UNDERSTAND Quick Start

    Erklärt die wichtigsten Regeln in kompakter Form.

    VERIFY Compliance Check

    Prüft, ob eine konkrete Nutzung die Anforderungen erfüllt.

    ANSWER FAQ

    Beantwortet typische Praxis- und Abgrenzungsfragen.

    APPLY Anwendungsfälle

    Zeigt die OCL in Beratung, Forschung, Software, KI und Narration.

    STANDARDIZE Developer Guide

    Standardisiert Releases, Contributions, Versionen und Nachweise.

    OUTCOME OPEN KNOWLEDGE ECOSYSTEM

    Offene Nutzung bei klarer Herkunft, nachvollziehbarer Veränderung und geschützter Werkidentität.

    01

    Jeder Baustein beantwortet eine andere Frage.

    LICENSEWas ist erlaubt und unter welchen Bedingungen?
    LAYERWelche Arten von Werken existieren?
    COVERAGEWelches konkrete Werk ist tatsächlich erfasst?
    MANIFESTWelche Bestandteile und Fremdrechte enthält es?
    COMPLIANCEIst die geplante Nutzung regelkonform?
    GUIDESWie wird die Lizenz praktisch umgesetzt?
    02

    Offenheit und Schutz sind keine Gegensätze.

    OPEN USENutzung ermöglichen
    +
    TRACEABILITYHerkunft erhalten
    +
    IDENTITYOffizielle Werkidentität schützen
    =
    GOVERNED COMMONSNachvollziehbare Offenheit
    03

    Wo Nutzer je nach Frage beginnen sollten.

    ICH WILL SCHNELL VERSTEHENQuick Start → FAQ
    ICH WILL EIN WERK NUTZENCoverage → Compliance Check
    ICH WILL ETWAS VERÖFFENTLICHENManifest → Developer Guide
    ICH WILL EINEN GRENZFALL PRÜFENLizenztext → Anwendungsfälle
    ABSCHLUSS

    Die Open Commons License besteht nicht aus einem einzelnen Lizenztext. Sie ist ein zusammenhängendes Governance-System aus Lizenz, Werkzuordnung, Dokumentation, Versionskontrolle und nachvollziehbarer Weiterentwicklung.

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