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Was geschieht mit dem Dieselpreis, wenn reale Knappheit auf einen Markt trifft, in dem Anbieter einander gut beobachten und Käufer nur begrenzt ausweichen können?
Der Ölpreis gibt nach. Diesel bleibt teuer. Also folgen wir den fehlenden Cent und landen ausgerechnet dort, wo Autofahrer normalerweise nie hinkommen: zwischen Raffinerien, Lieferverträgen und gemeinsamen Preisreferenzen. Was zunächst nach einem ziemlich gewöhnlichen Fall von Knappheit aussieht, führt zu einer älteren Akte des Bundeskartellamts – und zu der Frage, ob ein Markt Preise koordinieren kann, ohne dass irgendjemand gemeinsam einen Preis beschließt.
Unsere erste Spur führte wenig überraschend an eine Tankstelle. Diesel war 2026 zeitweise außergewöhnlich teuer, obwohl sich der Rohölpreis längst nicht mehr entsprechend bewegte. Das war irritierend, aber noch kein Fall. Zwischen einem Barrel Rohöl und einem Liter Diesel liegen Verarbeitung, Transport, Handel und Steuern. Ein sinkender Ölpreis muss deshalb nicht unmittelbar an der Zapfsäule ankommen. Nur: Die Lücke war groß genug, um einmal nachzusehen, was sich darin verbarg.
Wir folgten zunächst dem Geld und landeten bei den Raffinerien. Dort wurde es interessant. Die Internationale Energieagentur meldete für den Atlantikraum Rekordstände bei den Raffineriemargen, insbesondere bei Diesel und anderen Mitteldestillaten. Der Wert der Verarbeitung war stark gestiegen. Zwischen dem Preis des Rohstoffs und dem Preis des fertigen Produkts war plötzlich erheblich mehr zu verdienen.
Damit hatten wir einen hübschen ersten Verdacht und ein kleines Problem. Außergewöhnliche Margen sehen in einer Fallakte hervorragend aus. Sie beweisen nur leider überhaupt nichts.
Also machten wir die Gegenprobe. Und die fiel ziemlich deutlich aus. Diesel war tatsächlich knapp. Die Internationale Energieagentur beschrieb für August 2026 ein globales Raffineriesystem unter erheblichem Druck. Die weltweiten Raffineriedurchsätze lagen 4,2 Millionen Barrel pro Tag unter dem Vorjahresniveau. Produktions- und Exportausfälle im Nahen Osten und in Russland trafen insbesondere Diesel und andere Mitteldestillate. Allein gegenüber Februar fehlten durch die Ausfälle in den Golfstaaten und Russland rund 1,6 Millionen Barrel Diesel und Gasoil pro Tag.
Damit bekam unser Verdacht ein ziemlich brauchbares Alibi. Raffineriekapazität lässt sich nicht über Nacht neu bauen, ausgefallene Lieferströme lassen sich nicht beliebig ersetzen und ein knappes Produkt wird teurer. Wer in dieser Situation noch Diesel produzieren und liefern kann, erzielt höhere Margen. Das kann vollkommen normales Marktgeschehen sein. Wir hätten die Akte an dieser Stelle schließen können: Rohöl billiger, Diesel trotzdem teuer, weil nicht Rohöl, sondern Diesel knapp ist.
Dann fanden wir eine ältere Akte.
Sie begann 2022. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Kraftstoffpreise schon einmal stark gestiegen und hatten sich zeitweise vom Rohölpreis entfernt. Das Bundeskartellamt hatte daraufhin nicht nur die Tankstellen beobachtet, sondern war eine Etage höher gegangen: zu den Raffinerien und in den Kraftstoffgroßhandel. Im Februar 2025 legte die Behörde ihren Abschlussbericht vor. Einen Kartellrechtsverstoß fand sie nicht. Dafür fand sie einen Markt, dessen Wettbewerbsbedingungen sie für schwierig hielt.
Das war der Punkt, an dem der Fall für uns wieder aufging.
Denn hinter der Zapfsäule erschien plötzlich eine Architektur, die der Autofahrer normalerweise nicht sieht. Mineralölprodukte werden im Großhandel überwiegend über längerfristige Lieferverträge verkauft. Nur ein kleinerer Teil läuft über Spotmärkte. Langfristig bedeutet dabei nicht zwangsläufig, dass auch der Preis langfristig feststeht. Viele dieser Verträge orientieren sich an aktuellen Preisnotierungen zu einem vereinbarten Zeitpunkt, beispielsweise bei der Lieferung.
Also folgten wir den Notierungen.
Die für Deutschland maßgeblichen Referenzen werden wesentlich von zwei Preisinformationsdiensten ermittelt. Dafür sammeln sie Meldungen und Informationen von Marktteilnehmern und beziehen Informationen über tatsächliche Handelsgeschäfte ein. Diese Notierungen werden anschließend wiederum als Referenzen für Geschäfte und Lieferverträge innerhalb des Marktes verwendet. Der Markt liefert also Informationen über das, was im Markt geschieht; daraus entsteht eine gemeinsame Referenz; und an dieser Referenz orientiert sich anschließend wieder der Markt.
Das allein ist weder ungewöhnlich noch verboten. Ein Markt braucht Orientierung, besonders wenn nur ein kleiner Teil seiner Geschäfte offen auf einem Spotmarkt stattfindet. Das Bundeskartellamt interessierte sich jedoch für eine Nebenwirkung. Je detaillierter Unternehmen beobachten können, zu welchen Preisen Wettbewerber handeln und wie sich gemeinsame Referenzen bewegen, desto leichter können sie das Verhalten der anderen antizipieren. Die Behörde hält deshalb eine stillschweigende Koordination für möglich, ohne dass Unternehmen sich an einen Tisch setzen und Preise miteinander vereinbaren müssten. Sie weist außerdem auf das grundsätzliche Risiko hin, dass Marktteilnehmer durch selektive Meldungen Einfluss auf Preisnotierungen nehmen könnten. Dass eines von beidem tatsächlich geschehen ist, hat das Bundeskartellamt nicht festgestellt.
Wir hatten damit noch immer keinen Täter. Dafür hatten wir inzwischen etwas Interessanteres: einen Markt, der sich sehr genau selbst beobachten kann.
Hinzu kam ein zweiter Fund. Selbst wer mit einer Preisentwicklung unzufrieden ist, kann auf dieser Marktstufe nicht unbedingt einfach zum nächsten Anbieter gehen. Kraftstoff muss physisch transportiert werden. Raffinerien, Pipelines, Häfen, Tanklager, Bahnverbindungen und Tankwagen erzeugen regionale Bezugsräume. Das Bundeskartellamt stellte fest, dass gewerbliche Abnehmer deshalb teilweise nur begrenzte Ausweichmöglichkeiten haben. Eine Raffinerie, die auf der Landkarte vorhanden ist, muss für einen konkreten Händler noch lange keine wirtschaftliche Alternative sein.
Spätestens jetzt sah unsere ursprüngliche Frage anders aus. Wir hatten mit einem hohen Dieselpreis begonnen und waren auf der Suche nach den fehlenden Cent erst bei einer realen internationalen Knappheit und dann bei einer Marktarchitektur gelandet, in der Käufer teilweise nur begrenzt ausweichen können, während Anbieter über gemeinsame Informationen und Preisreferenzen vergleichsweise viel voneinander sehen.
Das hätte eine hübsche Stewpunk-Entdeckung sein können. Leider war das Bundeskartellamt vor uns da.
Im März 2025 eröffnete die Behörde erstmals ein Verfahren nach dem neuen § 32f Abs. 3 GWB für den Kraftstoffgroßhandel. Das Besondere daran liegt in der Fragestellung. Das Kartellamt muss damit nicht zuerst beweisen, dass ein bestimmtes Unternehmen eine verbotene Absprache getroffen hat. Es kann untersuchen, ob der Wettbewerb aufgrund der Struktur eines Marktes erheblich und fortwährend gestört ist. Besonderes Augenmerk richtete die Behörde auf die Preisinformationsdienste Argus Media und S&P Global.
Damit hatte die Ermittlung eine bemerkenswerte Wendung genommen. Ausgangspunkt war die Frage gewesen, wer möglicherweise zu viel verdient. Jetzt untersuchte die Wettbewerbsbehörde, ob man überhaupt einen einzelnen Verursacher braucht, damit ein Markt ein problematisches Ergebnis hervorbringt.
Nur kam sie mit dieser Frage nicht besonders weit.
Argus Media wehrte sich gegen ein verpflichtendes Auskunftsverlangen des Bundeskartellamts. Am 30. April 2026 gab das Oberlandesgericht Düsseldorf dem Eilantrag des Unternehmens statt. Das Gericht äußerte erhebliche Zweifel daran, ob das Kartellamt im Rahmen dieses neuen Instruments überhaupt befugt ist, die verlangten Auskünfte verpflichtend einzuholen. Die Behörde legte Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof ein; bis zu dessen Entscheidung werden die Ermittlungsmaßnahmen nicht fortgeführt.
Damit steht die Untersuchung an einer eigenartigen Stelle. Das Bundeskartellamt möchte herausfinden, ob die Struktur eines schwer einsehbaren Marktes den Wettbewerb stört. Um diese Struktur zu untersuchen, braucht es Informationen der Beteiligten. Ob es diese Informationen verlangen darf, ist nun selbst ungeklärt. Die Untersuchung der Informationsarchitektur scheitert vorläufig am Zugang zu Informationen. Wir hätten uns diese Pointe ausdenken können. Haben wir aber nicht.
Also gingen wir zurück an die Tankstelle.
Dort sieht die Welt erstaunlich übersichtlich aus. Preisänderungen bei Diesel, Super E5 und Super E10 müssen innerhalb weniger Minuten an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe gemeldet werden. Apps reichen diese Daten an Autofahrer weiter. Wer möchte, kann beobachten, ob Diesel ein paar Straßen weiter drei Cent günstiger ist, eine andere Tankstelle wählen oder seinen Tankzeitpunkt optimieren.
Eine Etage vorher sieht derselbe Kunde fast nichts. Er kennt weder die Beschaffungsalternativen seines Lieferanten noch dessen Liefervertrag, die verwendete Preisreferenz oder die vorgelagerte Raffineriemarge. Ausgerechnet dort, wo der Verbraucher am meisten sehen und handeln kann, könnte ein wesentlicher Teil der Preisbewegung bereits vorbei sein.
Damit haben wir bislang zwei Geschichten, und beide können gleichzeitig wahr sein. Die erste ist ziemlich unspektakulär: Diesel war international knapp, Raffineriekapazität fehlte und die Margen stiegen entsprechend. Die zweite beginnt dort, wo diese Knappheit auf einen Markt mit begrenzten Ausweichmöglichkeiten, langfristigen Lieferbeziehungen und gemeinsamen Preisreferenzen trifft. Ob diese Architektur einen Engpass lediglich weitergibt oder dessen Preiswirkung zusätzlich verstärkt beziehungsweise länger erhält, wissen wir nicht.
Deshalb bleibt die Akte offen. Eine Gegenprobe liefert der Markt selbst, sobald sich die Versorgung entspannt. Wenn Raffineriedurchsätze steigen, Diesel wieder besser verfügbar wird und die Raffineriemargen fallen, können wir beobachten, wie schnell diese Bewegung im Großhandel und anschließend an der Zapfsäule ankommt. Die zweite Gegenprobe liegt beim Bundesgerichtshof. Erst wenn geklärt ist, welche Informationen das Bundeskartellamt verlangen darf, könnte auch die institutionelle Untersuchung der Marktarchitektur weitergehen.
Wir sind also mit der Frage gestartet, warum Diesel nicht einfach dem Ölpreis folgt. Gefunden haben wir keinen Beweis für Preismanipulation und keinen geheimen Tisch, an dem Mineralölkonzerne ihre Preise beschließen. Gefunden haben wir einen Markt, in dem Knappheit auf Abhängigkeit und sehr genaue gegenseitige Beobachtung trifft. Ob daraus mehr entsteht als die Summe dieser Teile, ist jetzt die interessantere Frage.
Die außergewöhnlichen Dieselpreise des Jahres 2026 lassen sich zunächst durch eine reale internationale Produktknappheit und stark gestiegene Raffineriemargen erklären. Diese Knappheit trifft jedoch auf einen Großhandelsmarkt mit begrenzten regionalen Ausweichmöglichkeiten, hoher gegenseitiger Beobachtbarkeit und gemeinsamen Preisreferenzen. Offen ist, ob diese Architektur die Knappheit lediglich abbildet oder dazu beiträgt, ihre Preiswirkung zu verstärken beziehungsweise länger zu erhalten.
RAFFINERIEMARGE Rekordniveau. KNAPPHEIT Real. VERFAHREN Gestoppt, seit April. TANKSTELLE Jede Minute sichtbar. Der Rest nicht.
„Die Zapfsäule meldet jede Minute. Der Markt dahinter meldet sich vor Gericht."