Die Verwaltung ist digital. Aber ist sie eine andere?
Was wird als digitaler Fortschritt gezählt – und was lässt sich daraus über die Arbeit hinter dem Verwaltungsportal erkennen?
Seit dem 29. September 2025 können Bauanträge in Frankenthal über das landesweite Bauportal eingereicht werden. Auf der Website der Stadt folgt auf die Einführung des digitalen Verfahrens ein Hinweis: Aus technischen und organisatorischen Gründen könne die Stadtverwaltung es intern noch nicht vollständig umsetzen. Für eine möglichst schnelle Bearbeitung bittet sie deshalb darum, Bauanträge weiterhin auf Papier einzureichen. [A01]
Das ist keine Ablehnung der elektronischen Antragstellung. Frankenthal eröffnet den digitalen Zugang und beschreibt zugleich dessen Grenze im eigenen Betrieb. Die Bauaufsicht behält sich ausdrücklich vor, eingereichte Pläne auf Papier zu prüfen.
Wir legen das Mainzer Merkblatt vom 14. April 2026 daneben. Dort ist die digitale Antragstellung seit dem Vortag möglich. Zu Beginn verlangt die Bauaufsicht parallel zwei Papierausfertigungen und eine Bestätigung, dass beide Fassungen übereinstimmen. Die digitale Zustellung von Bescheiden und die Beteiligung aller externen Fachstellen stehen noch auf der Aufgabenliste. Bereits laufende Verfahren bleiben analog. [A02]
Zwei Städte beschreiben damit unterschiedliche Übergänge zum digitalen Bauantrag. Der Eingang ist eingerichtet, die Arbeit dahinter wird schrittweise umgestellt. Was beide Städte nicht veröffentlichen, sind vergleichbare Bearbeitungszeiten für die beiden Wege.
Was als digital zählt
Der Blick wechselt zum Jahresbericht 2026 des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz. Er prüft die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, das Bund und Länder ursprünglich verpflichtete, Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch online anzubieten. Zum Ablauf der Frist erreichten in Rheinland-Pfalz nach seiner Prüfung nur rund ein Prozent der Leistungen den vorgesehenen digitalen Reifegrad. Noch im Oktober 2025 bezeichnete das Land ungefähr ein Drittel als digital verfügbar. [A04]
Entscheidend ist, was hinter dieser zweiten Zahl steht. Der Rechnungshof beschreibt, dass für die landesweite Erfassung bereits die Erprobung einer elektronischen Antragsunterstützung bei einer einzigen Behörde oder Kommune ausreichen konnte. Ob dieselbe Leistung anderswo angeboten wurde, in welchem Reifegrad sie vorlag und wie der Vorgang innerhalb der Behörde weiterlief, ging aus dem Berichtswesen nicht eindeutig hervor.
Wir vergleichen diese Zählregel mit den beiden kommunalen Anleitungen. Frankenthal kann Anträge digital entgegennehmen und empfiehlt für Tempo Papier. Mainz kann Anträge digital entgegennehmen und verlangt zu Beginn zusätzlich Papier. Beide Fälle zeigen, warum die bloße Verfügbarkeit eines Zugangs noch keine Auskunft über den vollständigen Verwaltungsweg gibt.
Auffällig ist nicht allein das Papier neben dem Portal. Auffällig ist, dass der Fortschritt auf Landesebene anhand einer Größe beschrieben werden konnte, die den Zustand der Bearbeitung in den einzelnen Verwaltungen nicht zuverlässig abbildete. Die Messung erfasste den Zugang; die organisatorische Wirkung blieb darin nur eingeschränkt sichtbar.
Die Organisation hinter der Zahl
Der Rechnungshof fand auch in der Steuerung des Vorhabens Schwierigkeiten. Ministerien, Kommunen und der Landesbetrieb Daten und Information waren beteiligt. Über längere Zeit fehlte eine Gesamtprojektleitung, die ressortübergreifend Entscheidungen durchsetzen konnte. Zugleich beanstandeten die Prüfer die Kontrolle externer Leistungen und fehlende Kompetenzen in beteiligten Ressorts. [A04]
Diese Befunde erklären nicht, warum Frankenthal Papier empfiehlt oder Mainz zwei Ausfertigungen verlangt. Sie beschreiben die Organisation des landesweiten Vorhabens. Die kommunalen Hinweise beschreiben den Stand einzelner Verfahren. Die Verbindung zwischen beiden Ebenen ist eine Untersuchungsfrage, keine nachgewiesene Ursache.
Die Gegenprobe
Im Rhein-Pfalz-Kreis wurde im Frühjahr 2026 ebenfalls ein digitaler Bauantrag vorgestellt. Die Kreisverwaltung beschreibt einen weitergehenden Ablauf mit elektronischem Dokumentenaustausch, Beteiligung anderer Behörden und digitaler Genehmigung. Die Papierform bleibt nach Berichterstattung des Wochenblatt-Reporters vom 11. Mai 2026 auf Wunsch möglich. Ob der digitale Weg im Alltag schneller ist, lässt sich aus der Ankündigung nicht bestimmen. [A03] [A06]
Auch das Land hat seine Organisation verändert. Das Finanzministerium meldete im Oktober 2026 rund 35 Prozent digital verfügbare Leistungen und eine Anbindung von 69 Prozent der unteren Bauaufsichtsbehörden bei Bauvorbescheid und Baugenehmigung. Zugleich benennt es die durchgängige Digitalisierung interner Prüf- und Genehmigungsprozesse als Ziel. Der neue Rollout soll Leistungen stärker in die Fläche bringen. [A05]
Diese Angaben widersprechen der Vorstellung eines unveränderten Systems. Sie beantworten eine andere Frage als die kommunalen Merkblätter: wie weit Angebote verbreitet und Behörden angebunden sind. Über die Bearbeitung eines einzelnen Antrags sagen sie wenig.
Was die Akte festhält
Für die Frage nach der veränderten Verwaltungsarbeit fehlen weiterhin öffentlich vergleichbare Angaben zu Medienbrüchen, Bearbeitungsschritten und Durchlaufzeiten. Solange diese zweite Ebene nicht sichtbar wird, können steigende Anschlussquoten und fortbestehende Papierverfahren gleichzeitig zutreffen.
NOMOS · Diagnose
026 Zielersatz
Primärmechanismus NOMOS #026 · Zielersatz, ausschließlich Landesebene. Die als Fortschritt erfasste digitale Verfügbarkeit konnte bereits anhand einer Erprobung in einer einzelnen Behörde gezählt werden. Die tatsächliche landesweite Nutzung und die durchgängige Bearbeitung waren dadurch nicht belegt. Keine kausale Zuschreibung der kommunalen Papierverfahren an diese Zählregel.
Ghost Log
BEOBACHTUNG // Digitale Antragseingänge sind dokumentiert. Die kommunalen Unterlagen nennen weiterhin Papierwege. DOKUMENTIERT // Der Rechnungshof beanstandet, dass die landesweite Erfassung weder Behörde noch Reifegrad eindeutig erkennen ließ. OFFEN // Vergleichbare Daten über interne Bearbeitung und Durchlaufzeiten fehlen.
Die Zahl kennt den Eingang. Den Weg durch die Behörde kennt sie nicht.
Dokumente und Primärmaterial, auf die sich die Rekonstruktion stützt. Öffentliche Aktenstücke können direkt angesehen oder heruntergeladen werden.
LEITFADEN DIGITALER BAUANTRAG
Stadt Frankenthal
BEZUG · Aktuelle städtische Anleitung: digitaler Zugang seit 29.09.2025, Papierempfehlung für möglichst schnelle Bearbeitung; Veröffentlichungsdatum der Webseite nicht ausgewiesen.
ORIGINALQUELLE ↗MERKBLATT ZUR EINFÜHRUNG DES DIGITALEN BAUGENEHMIGUNGSVERFAHRENS
Landeshauptstadt Mainz
BEZUG · Merkblatt Stand 14.04.2026: digitaler Start 13.04.2026, parallel zwei Papierausfertigungen, Bescheidzustellung und externe Beteiligung noch in Arbeit.
ORIGINALQUELLE ↗EINFÜHRUNG DES DIGITALEN BAUANTRAGS
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
BEZUG · Öffentliche Beschreibung des digitalen Verfahrens einschließlich Behördenbeteiligung und Genehmigung; kein unabhängiger Nachweis tatsächlicher Durchlaufzeiten.
ORIGINALQUELLE ↗JAHRESBERICHT 2026 · NR. 6 · UMSETZUNG DES ONLINEZUGANGSGESETZES IN RHEINLAND-PFALZ
Rechnungshof Rheinland-Pfalz
BEZUG · Rechnungshof Jahresbericht 2026 Nr. 6: Reifegrade, Zählweise digitaler Verfügbarkeit, Berichtswesen, Projektsteuerung und parlamentarische Folgerungen. Datum laut Pressemitteilung des Rechnungshofs (Sperrfrist 3. Februar 2026).
ORIGINALQUELLE ↗RHEINLAND-PFALZ TREIBT VERWALTUNGSDIGITALISIERUNG WEITER VORAN
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
BEZUG · Landesposition und Anbindungsquoten, darunter 69 % für Bauvorbescheid/Baugenehmigung; Anschluss ist kein Nachweis medienbruchfreier Bearbeitung.
ORIGINALQUELLE ↗RHEIN-PFALZ-KREIS: BAUANTRÄGE LASSEN SICH JETZT AUCH ONLINE EINREICHEN
Wochenblatt-Reporter
BEZUG · Berichterstattung zum Start des digitalen Bauantrags im Rhein-Pfalz-Kreis: Antrag, Behördenbeteiligung und Genehmigung im Portal, Papierform auf Wunsch weiterhin möglich.
ORIGINALQUELLE ↗
